Rechtsprechung
   BGH, 31.03.1955 - 3 StR 52/55   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1955,3680
BGH, 31.03.1955 - 3 StR 52/55 (https://dejure.org/1955,3680)
BGH, Entscheidung vom 31.03.1955 - 3 StR 52/55 (https://dejure.org/1955,3680)
BGH, Entscheidung vom 31. März 1955 - 3 StR 52/55 (https://dejure.org/1955,3680)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1955,3680) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 23.04.1954 - 2 StR 79/54
    Auszug aus BGH, 31.03.1955 - 3 StR 52/55
    Andererseits ist allerdings nicht zulässig, bei Straftaten bestimmter Art, z.B. bei Sittlichkeitsdelikten, grundsätzlich und ohne Rücksichtnahme auf den Einzelfall eine Strafaussetzung abzulehnen (BGHSt 6, 298 [299]).

    Es ist aber nicht zu beanstanden, wenn ein Gericht in fast allen Fällen von Sittlichkeitsverbrechen eine Strafaussetzung ablehnt, solange es die Frage der Aussetzung im Einzelfall prüft und erkennen lässt, dass es sich die Möglichkeit frei hält, in Einzelfällen anders zu entscheiden (BGHSt 6, 298 [300];5 StR 217/54 vom 15. Juni 1954).

  • BGH, 06.05.1954 - 3 StR 162/54
    Auszug aus BGH, 31.03.1955 - 3 StR 52/55
    Die gemeingefährliche Zunahme bestimmter Straftaten wie das Landgericht sie hier für die Sittlichkeitsverbrechen in seinem Bezirk festgestellt hat, kann es rechtfertigen, ein öffentliches Interesse am Vollzug der erkannten Strafe zu bejahen (BGHSt 6, 125 [126]).
  • BGH, 15.06.1954 - 5 StR 217/54

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 31.03.1955 - 3 StR 52/55
    Es ist aber nicht zu beanstanden, wenn ein Gericht in fast allen Fällen von Sittlichkeitsverbrechen eine Strafaussetzung ablehnt, solange es die Frage der Aussetzung im Einzelfall prüft und erkennen lässt, dass es sich die Möglichkeit frei hält, in Einzelfällen anders zu entscheiden (BGHSt 6, 298 [300];5 StR 217/54 vom 15. Juni 1954).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht