Rechtsprechung
BGH, 31.03.1955 - 3 StR 52/55 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1955,3680) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 23.04.1954 - 2 StR 79/54
Auszug aus BGH, 31.03.1955 - 3 StR 52/55
Andererseits ist allerdings nicht zulässig, bei Straftaten bestimmter Art, z.B. bei Sittlichkeitsdelikten, grundsätzlich und ohne Rücksichtnahme auf den Einzelfall eine Strafaussetzung abzulehnen (BGHSt 6, 298 [299]).Es ist aber nicht zu beanstanden, wenn ein Gericht in fast allen Fällen von Sittlichkeitsverbrechen eine Strafaussetzung ablehnt, solange es die Frage der Aussetzung im Einzelfall prüft und erkennen lässt, dass es sich die Möglichkeit frei hält, in Einzelfällen anders zu entscheiden (BGHSt 6, 298 [300];5 StR 217/54 vom 15. Juni 1954).
- BGH, 06.05.1954 - 3 StR 162/54
Auszug aus BGH, 31.03.1955 - 3 StR 52/55
Die gemeingefährliche Zunahme bestimmter Straftaten wie das Landgericht sie hier für die Sittlichkeitsverbrechen in seinem Bezirk festgestellt hat, kann es rechtfertigen, ein öffentliches Interesse am Vollzug der erkannten Strafe zu bejahen (BGHSt 6, 125 [126]). - BGH, 15.06.1954 - 5 StR 217/54
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 31.03.1955 - 3 StR 52/55
Es ist aber nicht zu beanstanden, wenn ein Gericht in fast allen Fällen von Sittlichkeitsverbrechen eine Strafaussetzung ablehnt, solange es die Frage der Aussetzung im Einzelfall prüft und erkennen lässt, dass es sich die Möglichkeit frei hält, in Einzelfällen anders zu entscheiden (BGHSt 6, 298 [300];5 StR 217/54 vom 15. Juni 1954).